Als objektives Kriterium zur Beurteilung der Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeuges zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und somit als Nachweis seitens des Besitzers, dass es sich um (k)einen Abfall handelt, ist ein Gutachten eines Sachverständigen meist unumgänglich.
Zur Abgrenzung zwischen Gebrauchtfahrzeug und Altfahrzeug im Hinblick auf die Reparaturfähigkeit in Österreich erstelle ich Sachverständigengutachten, die als Grundlage herangezogen werden.
Detaillierte Auskünfte gebe ich gerne persönlich.
Sachverständigenbüro Andreas Steindl
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