Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefragt.
Die Erstellung von Unfallgutachten zur Schadensregulierung mit Versicherungen erstreckt sich von Fahrzeugbegutachtung und -bewertung über Schadenanalyse und -kalkulation bis hin zu Restwertbeurteilung und Wertminderungsberechnung und beinhaltet des weiteren Gegenüberstellungen, Rechnungsprüfungen, Kausalitätsprüfungen und Nachbesichtigungen.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die Kausalität und die Sicherung von Beweisspuren gelegt.
Detaillierte Auskünfte über die Bewertung von Unfallschäden gebe ich gerne persönlich.
Sachverständigenbüro Andreas Steindl
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